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Entlassung

Beurlaubung und Entlassung

Eine Beurlaubung aus der stationären Krankenhausbehandlung ist prinzipiell nicht möglich.

Ihre Entlassung ordnet der Arzt oder die Ärztin an, sobald Ihre Gesundheit soweit wiederhergestellt ist, dass die Behandlung im Klinikum nicht mehr erforderlich ist.

Vergessen Sie bitte nicht, Ihre bei der Anmeldung hinterlegten Wertgegenstände und Geldbeträge wieder in Empfang zu nehmen und gegebenenfalls Ihre Zuzahlung zu leisten. Außerdem lassen Sie sich bitte das Restgeld von der Telefon-/Fernseher-Karte an den Automaten in der Eingangshalle auszahlen. Die Karte selbst und die Bereithaltungsgebühr von 2,50 € pro Tag werden vom Automaten einbehalten.

Medikamente aus der Krankenhausapotheke können Ihnen nur für den Entlassungstag mitgegeben werden. Falls Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt weiter Medikamente einnehmen müssen, klären Sie diese Frage bitte rechtzeitig mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin. Dieser stellt Ihnen gegebenenfalls ein Rezept aus.